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Wenige wissen, dass das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil aus dem Jahr 1980 Sozialversicherungsleistungen als (soziales) Eigentum der Anspruchsberechtigten unter den Eigentumsschutz des Grundgesetztes (Artikel 14) gestellt hat. In einem Beitrag für die Zeitschrift Soziale Sicherheit geht Silke van Dyk der Rolle des Sozialeigentums in der Alterssicherung nach und diskutiert Implikationen für Fragen der (Un-)Gleichheit, (Un-)Sicherheit und Solidarität.
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